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   OLG Brandenburg, 18.11.2022 - 5 W 110/21   

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https://dejure.org/2022,47412
OLG Brandenburg, 18.11.2022 - 5 W 110/21 (https://dejure.org/2022,47412)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.11.2022 - 5 W 110/21 (https://dejure.org/2022,47412)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. November 2022 - 5 W 110/21 (https://dejure.org/2022,47412)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2022 - 5 W 110/21
    Die Bestimmtheit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.).

    Allerdings sind auch hier die Kriterien für das Bestehen einer derartigen Gemeinschaft durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, auf die die Beteiligten ausdrücklich Bezug nehmen, näher ausgefüllt, so dass ihm ein objektiv bestimmbarer Bedeutungsinhalt zukommt (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2002, Az. V ZB 30/01).

  • OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 5 W 13/19

    Eintragung eines Wohnungsrechts im Grundbuch; Entstehung des Wohnungsrechts erst

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2022 - 5 W 110/21
    Zur Begründung hat es unter Verweis auf Beschlüsse des Senats (5 W 13/19 und 5 W 93/19) ausgeführt, dass das Entstehen des Rechts nicht in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden könne.

    Der Senat hält an seiner in den Verfahren 5 W 13/19 und 5 W 93/19 geäußerten Rechtsauffassung nicht länger fest.

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2022 - 5 W 110/21
    Verstanden wird sie als eine Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine andere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992, Az. 1 BvL 8/87; Grüneberg/Götz, BGB, Einl. v. § 1297 Rn. 10).
  • BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04

    Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2022 - 5 W 110/21
    Im Rechtssinne ist sie mehr als die bloße Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft und lässt sich als sog. Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft charakterisieren, bei der nicht die persönlichen Bedürfnisse im Vordergrund stehen, sondern primär der gemeinsame Lebensbedarf (BGH, Urteil vom 5 Juli 2003, Az. XII ZR 11/04; Wellenhöfer in MüKoBGB, 9. Aufl., nach § 1302 Rn. 3 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2022 - 5 W 110/21
    Ein Ereignis, das zur Bedingung für das Entstehen oder Erlöschen eines Rechts gemacht werden soll, muss mit genügender Bestimmtheit feststellbar sein, nicht erforderlich ist aber, dass ein Streit über den Eintritt des Ereignisses ausgeschlossen ist (BayObLG, Beschluss vom 7. August 1997, Az. 2Z BR 61/97, FGPrax 1997, 210).
  • BGH, 13.01.1993 - VIII ARZ 6/92

    Eintrittsrecht des überlebenden Partners nach Tod des Mieters bei eheähnlicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2022 - 5 W 110/21
    Abgrenzungsprobleme verbleiben indessen (BGH, Beschluss vom 13. Januar 1993 - VIII ARZ 6/92, NJW 1993, 999; Wellenhöfer, a.a.O.).
  • OLG München, 09.12.2016 - 34 Wx 417/16

    Eintragungsfähigkeit eines bedingt bestellten Nießbrauchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2022 - 5 W 110/21
    Dabei können die objektiven Umstände jedoch außerhalb des Grundbuchs liegen, sofern sie nachprüfbar und wenigstens in der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (OLG München, Beschluss vom 9. Dezember 2016, Az. 34 Wx 417/16, ZWV 2017, 167 m.w.N.).
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